Wie bekomme ich oder mein Kind/Angehörige/r Ergotherapie und wie sieht so eine Behandlung aus?

Da die Ergotherapie ein anerkanntes Heilmittel ist, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Patienten/innen über 18 Jahre, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht schriftlich zuzahlungsbefreit sind, müssen zur Zeit 10% der Kosten und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung selbst bezahlen.

Der ergotherapeutische Behandlungsbedarf muss in der Regel von einem/r Arzt/Ärztin festgestellt und verordnet werden.

Bei erwachsenen Patienten/innen, die oft eine neurologische Erkrankung haben, wird die weitere ergotherapeutische Behandlungsbedürftigkeit in einem Krankenhaus oder Rehabilitationsklinik festgestellt und dann bei Entlassung des/r Patienten/in die Behandlungsempfehlung dem/der behandelnden Hausarzt/-ärztin mitgeteilt.

Im Bereich der Kinder verordnet meist der/die Kinderarzt/-ärztin und/oder der/die Kinder- und Jugendneurologe/in die Ergotherapie.

Der/die Arzt/Ärztin stellt dann eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie aus, indem die Heilmittelart, die Diagnose und Leitsymptomatik enthalten ist.

Erst dann sollten die Patienten/in oder Angehörige einen Termin bei einem/r niedergelassenen Ergotherapeuten/in vereinbaren.

Beim ersten Termin sollte der/die Patient/in oder die Angehörigen mit dem Kind erscheinen, und möglichst alle medizinischen Unterlagen, falls vorhanden, mitbringen.

Bei erwachsenen Patienten/innen wird zunächst ein Befund erhoben und dann mit dem/der Patienten/in die Behandlungsziele besprochen und die Behandlungstermine vereinbart.

Bei Kindern wird zunächst einmal mit dem Kind und den Eltern Kontakt aufgenommen, die Praxisräume gezeigt und für eine angstfreie Atmosphäre gesorgt. Meist wird zunächst ein Elterngespräch über die Problemstellung geführt. In diesem Gespräch wird dann auch auf die normale Entwicklung und ihre Abweichungen und ihre ergotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten eingegangen.

In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich statt, bei besonderer Indikation und Schwere der Störung auch öfters.

In den folgernden Therapieeinheiten wird der Entwicklungsstand des Kindes mittels verschiedener Test und Beobachtungsverfahren festgestellt, ausführlich mit den Eltern besprochen, und dann gemeinsam die Zielsetzung der Therapie und die weitere familiäre/aussertherapeutische Förderung des Kindes besprochen.

Grundsätzlich sollte ein Elternteil bei der Therapie anwesend sein, um die Inhalte der Therapie und das Verhalten des Kindes zu beobachten und mit dem/der Therapeuten/in zu besprechen. Bei manchen Therapiesituationen, z. B. Aufmerksamkeitstraining in der Gruppe, ist es nicht sinnvoll, wenn die Eltern der Therapie beiwohnen.

Über den ergotherapeutischen Befund und der daraus resultierenden Zielsetzung und dem Stand der eingeleitenden Therapie erhält dann der/die verordnende Arzt/Ärztin nach Beendigung der Heilmittelverordnung einen Bericht. Der/die Arzt/Ärztin entscheidet dann über den weiteren Behandlungsbedarf. Bei längerfristigen Behandlungen werden, nach einer gewissen Zeit, die erhobenen Befunde durch Retestungen kontrolliert und so auch der Erfolg objektiv gemessen.

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